Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sechseramt
Sechseramt, Sechsamt, n.
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[Eid der Gerichtsbeisitzer:] dasselb sechsambt verbesen1443 BeitrSteirG. 22 (1887) 93 Faksimile
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einer gesammten bürgerschaft solle ... die ganze freie wahl eines stadtrichters zustehen, der magistrat aber und die von sechseramt einen ratsfreunt und die sechser zu erwählen1715 Steiermark/ÖW. VI 251 Faksimile