Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schwenderei
Schwenderei, f.
-
von den kirchen-renthen ... soll in beyseyn unsers ambtmans jedes orts ... dergleichen auermitz dem gericht alle und jedes jahrs gebuͤhrliche rechnung ohne sonderliche unkoͤsten, schwenderey und zechens ... gehalten werden1696 JülichPolO. 38 Faksimile