Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schweinmarkt
Schweinmarkt, m.
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es werden auch järlichen 3 grosse schweinmärkt gehalten ... zu diesen ... 3 schweinmärkten solle ... ain fändl ... aufgesteckt werden, darinnen ain ieder burger oder inwohner ain stund lang bevor zu kaufen haben und gehalten soll werden1623 OÖsterr./ÖW. XIV 83