Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schweinkauf
Schweinkauf, m.
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frembder ochsen vnd schweinkauff gehet an auff jacobiC. Jugel, Oeconomia (Leipzig 1616) 29
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daß von inlaͤndern niemand andern als gesessenen geywirthen, geymetzgern, sudelkoͤchen und geybecken zum schweinkauf patenten zu ertheilen sind1764 KurpfSamml. II 800