Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schweinhetze
Schweinhetze, f.
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wie dasselbe [jagt-recht] durch den nicht-gebrauch alsdenn verlohren gehe, wenn nur zu gewissen zeiten derselbe sich der jagt zu bedienen haͤtte? ... wenn die schweine-hetze und die hirschbrunst geschlossen stehet ... werden solche zeiten abgezogen1697 Hahn,ErbmeierR. 1051
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[bey der zusammenkunfft ihrer koͤniglichen majestaͤten in Polen und Schweden] wurde auf dem reit-hause eine sehr lustige wolff- luchs- und schwein-hetze, wie auch ein fuchs-prellen gehalten1706 Lünig,TheatrCerem. I 210 Faksimile