Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Schwarzburg
Schwarzburg , souveränes deutsches Fürstenhaus , erscheint als gräfl. um die Mitte des 12. Jahrh., kommt durch Günther 1349 für sehr kurze Zeit auf den Kaiserthron, theilt sich mehrmals, bis seit 1599 die Linien S.- Rudolstadt u. S.-Sondershausen übrig blieben, die 1754 reichsfürstl. wurden.