Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schutzobrigkeit
Schutzobrigkeit, f.
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wollen sich auch in allen vorfallenden nöthen und anliegen mit rath und hülffe ihrer [Freikäufer] treulich annehmen und ihnen das jenige wiederfahren lassen, was einer christlichen schutz obrigkeit zustehet1652 NLausMag. 75 (1899) 96 Faksimile
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belangende die jurisdiction, ober- und niedergerichte, wie auch freye jagten und schutzobrigkeit sambt andern regalien, dergleichen bauersleute ohne das nicht fähig seyn können, solche hat herr verkäufer ihme [abkäufere] auf sein lebtage vorbehalten1661 NLausMag. 75 (1899) 98 Faksimile
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verwittibte gräffin von S. ... alß rechtmeßige grunt-, schuz-, freiheits- und lantgerichtsobrigkeit des markts G.1701 NÖsterr./ÖW. VIII 853 Faksimile
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[ein] fremder jude uͤberhaupt, welcher zu fuße, und nicht ... zu pferde kommt, [soll] ... eines von seiner fremden schutz-obrigkeit habenden passes oder zeugnisses ungeachtet [zuruͤck gewiesen werden]1780 NCCPruss. VI 3083 Faksimile
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kein jude mag in die stadt gelassen ... werden, welcher nicht richtige kundschaft von seiner schutz-obrigkeit [produciren kann]1785 BrschwWolfenbPromt. IV 131
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die judenschaft [hat] ... diese subrepartizion ihrer grund- oder schuzobrigkeit allembevor zur bestaͤtigung zu uͤberreichen1788 HdbchÖstGes. XV 189 Faksimile