Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schurfe
Schurfe, m.
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wass sie mit freyen schürffen ... vberfahren1555 Schöttgen-Kreysig II 80
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ein landesherr [pflegt] ... durch oͤffentliche patente iedermann einen freyen schurfen zuzustehen, daß nemlich ein ieder fug und macht habe, wo er wolle nach berg-arten zu graben1748 Jablonski,Lex. 128