Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
schulrath m.
schulrath , m. 1 1) aufsichtsbehörde im schulwesen, schulraht, scholarcharum consessus Stieler 1518 , vergl. Campe. — dazu schulrathsstube, f. ort, wo der schulrath sich versammelt, auch für den versammelten schulrath selbst Campe . 2 2) gewöhnlich der einzelne beamte, der über mehrere schulen die aufsicht führt Campe, auch als titel: 'herblechen', sagte der humoristische Neurott beiläufig, 'ist, meines ermessens, ein terminus, den mir der herr schulrath Campe selbst nicht bekritteln soll'. Schmidt kom. dicht. 469 ; abgesetzt allerdings, fortgejagt, wenn sie so wollen, durch den schulrath Thom…