Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Schulpflicht, allgemeine
Schulpflicht, allgemeine . Als Ideal und allmählich als selbstverständliche Voraussetzung ist seit der Reformation in Deutschland anerkannt, daß jeder Untertan oder Staatsbürger verpflichtet sei, seine Kinder zur Schule anzuhalten. Doch konnte erst Ernst damit gemacht werden, seit die Möglichkeit des allgemeinen Schulbesuches durch das Vorhandensein ausreichender Schulen in den meisten Ortschaften Deutschlands gegeben war. Daher seit dem 17. und mehr noch im 18. Jahrh. der Grundsatz der allgemeinen Schulpflicht nach und nach in allen deutschen Gebieten auch gesetzlich formuliert ward (Schul zw…