Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Schuldversprechen N.
Schuldversprechen, N. ›einseitig ver- pflichtender Vertrag in dem der eine Teil (Schuldner) dem anderen Teil (Gläubiger) eine Leistung als abstrakte Verbindlichkeit verspricht‹, 19. Jh.?, s. Schuld, Versprechen