Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schuldtragung
Schuldtragung, f.
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das ohne des vormunds schuldtragung abgebrannte hausT.S. Ring, Progymnasmata Praxeos Juridicae (Frankfurt/Oder 1694) 494
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um so weniger können ... jene halsgerichtliche verbrechen, welche aus blosser schuldtragung, groben versehen, jugendlichen unverstand, dummheit oder schuldbarer unterlassung sich ergeben, eine ehrenverlustigung nach sich ziehen1769 CCTher. 103 § 8 Faksimile (Abschnittsbeginn)