Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
schuldrecht n.
schuldrecht , n. : wie man in malefitz und schuldtrechten zu gericht verkünden und sitzen sol. Fronsperger kriegsb. 1, 15 b ; dasz die oligarchie stark genug gewesen wäre mit den schrecknissen der dictatur das ältere schuldrecht geradezu wieder einzuführen, hat nichts unglaubliches. Niebuhr 1, 634 ; von dem grausamen schuldrecht, welches diese tafeln für die Plebejer sicher auch nur beybehielten, werde ich weiterhin handeln. 2, 383; denn das strenge schuldrecht ging nur auf pecunia credita, also nur auf das kapital. Savigny verm. schriften 414 ; die ganze härte des alten schuldrechts sollte nu…