Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schuldobligation
Schuldobligation, f.
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so viel die in denen schuld-obligationen verschribene interesse ... die contentirung, der verschreibung gemaͤß, doch nicht uͤber 7 per cento passirt [solle dies noch zugelassen werden]1628 CAustr. II 510 Faksimile
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alweilln dann wier ... die vorgesetzten 1000 g. völlig zu vnsern handten empfangen haben, deßwegen wier ... B. die schuldtobligation zuruckhgeben1666 Indersdorf II 343 Faksimile
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wann aber das weib oder die frau ihr bekandtnus in bemeldtes prothocoll nicht schrifftlich einverleiben will, so thue ich, als erbethener zeug und anweiser, die schuld-verschreibung nicht unterschreiben ... [bei Nichtbezahlung der] mit-zeugenschafft ... thue ich auch die schuld-obligation nicht mit- und ausfertigen1670 Abele,Unordn. II 148 Faksimile
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vermoͤge schuld-obligation de dato 19. junii 1763 haftet H.P. ein capital nach 5. pro cento ad 50 fl.1774 Wagner,Civilbeamte I 120 Faksimile
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nun wird entweder ein ganz neues darlehn gegen ausstellung einer bloßen schuldobligation aufgenommen oder eine auf das gut bereits versicherte schuld ... hinausbezahlet1793 Kropatschek,KKGes. II 459