Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schrothacke
Schrothacke, f.
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das ain ieder der höff inne hatt mag sten innerhalb an seinem zaun ... der sol haben ain schrothacken in seiner hant, und was er damit belangen mag, darmit mag er seinen zaun bössern16. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 300 Faksimile
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die aber sollen zum feur verordnet sein, nemblichen: ... die zimmerleüt mit ihren schrothacken1623 OÖsterr./ÖW. XIV 91
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[einen gefangenen Dieb soll man zur Auslieferung in einen anderen Gerichtsbezirk] auf die mitten der Ritscheinbrucken antworten und den gefangenen ein schrathacken unter die gürtel geben und im die hend auf dem rucken mit ain ruckkolben binten und auf der prucken gegen den richter stoßen. ergreift in der richter, so hat ern, erlauft er im aber, hat es sein weg1651 Steiermark/ÖW. X 147 Faksimile