Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schrotakzise
Schrotakzise, f. Verbrauchssteuer auf ¹geschrotetes (VII) Getreide, insb. bei dessen Verwendung zur Alkoholherstellung bdv.: 1Schrotgeld (III) vgl. Mehlakzise der brandteweinbrenner, welcher die schrot-accise entrichtet, darff von dem eintzeln verkauff und ausschanck des brandtweins nichts [an impost] geben 1684 CCMarch. IV 3 Sp. 149 Faksimile auch darff der brandtwein-brenner, welcher die schrot-accise entrichtet, von dem eintzeln verkauff und ausschanck des schlechten brandteweins nichts erlegen 1715 CAug. II 1990 Faksimile wenn die apothecker und materialisten selbst brandtwein brennen, sol…