Hauptquelle · Campe (1807–1813)
Schreibgroschen
Schreibgroschen , — s, Mz . gl. in manchen Gegenden, eine Schreibegebühr, wenn sie in einem Groschen bestehet. So nennt man die Gebühr, welche manche Zinsgüter in Sterbefällen dem Gerichte des Eigenthumsherrn für das Einschreiben entrichten, den Schreibegroschen .