Hauptquelle · Mecklenburgisches Wb.
Schosteinfäger m.
Wossidia Schosteinfäger -steen-, Pl. -s m. Schornsteinfeger 1. eig. a. Sachliches; Schornsteinfeger, Schweineschneider und Scharfrichter werden vom Herzog bestellt, doch steht den Rittergutsbesitzern und Städten die freie Wahl unter ihnen zu (1733) Bär. Gr.-Ges. 1, 671; ein Schornsteinfeger gibt jährlich 4 Rthlr. Kontribution, wenn er Gesellen hält (1755) 813; die Schornsteinfeger haben sich in den Städten zur Reinigung der Schornsteine unaufgefordert einzufinden, die zur Reinigung erforderlichen Gerätschaften müssen sie selbst halten: (1832) Sa. Land.-Ges. 7, 608. b. Aberglaube: begegnet eine…