Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schneiderjunge
Schneiderjunge, m.
-
der erwelt maister unter den schneidern soll die frembde wanderte schneidergesellen und jungen ufnemen1576 Franken/ZDKulturg.² 2 (1873) 732
-
es sollen vnd moͤgen auch die schneiderknecht vnnd jungen alle vierzehen tag ein halben tag feyrenBadLO. 1622 Bl. 101v Faksimile