Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schnappreitel
Schnappreitel, m.
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wie vngewiß vnd zweiffelhaftig, die jenigen so jr bekerung vnd bůß ... biß in jr todtbeth verzogen ... durch die baͤpstisch lehr abgefertigt, vnd auff den gißuͤbel oder schnappraittel seien gesetzt wordenW. Bidembach, Das verleugnete Bapstumb (Tübingen 1569) 158