Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
schmitzlich
schmitzlich, adj.
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warden ... inen heimlichen bevolchen, diesem unverschempten und verwenten lecker ein ansehenliche und schmitzliche cassaten zu geben1566/67 ZimmernChr.(Decker-H.) III 308
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der denunciator ist gerant vnd gelauffen, bey einem vnd anderm zuerfahren, ob er nicht ein vnd anders vf beklagtin zu sagen gehabt, was schmitzliches er nur gehört, dem herrn richter referirt1655 Vilmar,Id. 360