Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schmierschaf
Schmierschaf, n.
-
das es dem gemeinen nutz zutreglicher, das reine und nicht schmier-schaffe gehalten werden1562 MecklPolO. 154 Faksimile
-
daß erwehnte schmier-schaafe nebst denen schaͤfern, welche darbey gedienet haben, ernstlich verbothen werden1750 Klingner II 156 Faksimile