Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schmaltauer
Schmaltauer, m.
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es soll ... [der] fischermeister sein fleißiges aufsehen haben, damit jeder zeit ihm ... an braßen von den heurwadenfischer drey teil, von den schmaltowern aber der halbe theil, so gefangen, uberliefert ... werde1623 Schwerin/ArchFischG. 4 (1914) 105
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sol unser fischmeister von allem, so er vor die verkauffte fische von den heurwaden, schmaltowern, krebsfängern und andern heurfischern ... einnemmen wirt, richtige register und rechnung halten1623 Schwerin/ArchFischG. 4 (1914) 106