Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schmaltauer
Schmaltauer, m. ein (urspr. dienstpflichtiger) Fischer, der das Recht hat, mit kleinen Netzen im Schweriner See zu fischen Sachhinweis: ArchFischG. 4 (1914) S. 13ff. es soll ... [der] fischermeister sein fleißiges aufsehen haben, damit jeder zeit ihm ... an braßen von den heurwadenfischer drey teil, von den schmaltowern aber der halbe theil, so gefangen, uberliefert ... werde 1623 Schwerin/ArchFischG. 4 (1914) 105 sol unser fischmeister von allem, so er vor die verkauffte fische von den heurwaden, schmaltowern, krebsfängern und andern heurfischern ... einnemmen wirt, richtige register und rech…