Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schlußbitte
Schlußbitte, f. abschließender Antrag des Klägers im Prozess so ist in mißhandlungen, welche auff peinliche straff in rechtfaͤrtigung gezogen, keynes beschlusses oder schlußbitte von noͤten 1565 Damhouder,Praxis 55v Volltext (und Faksimile) die pfandklage wird ... entweder wider den schuldner oder gegen einen dritten angestellet. bey dem schuldner hat die kumulation der real- und personalklage und eine alternative schlußbitte, gegen einen dritten aber dieses nicht stat 1794 Schwarz,LausWB. V 28 Faksimile die schlussbitte muss aus der geschichtserzählung und dem klagegrund folgen 1816 Gönner,En…