Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schlotfeger
Schlotfeger, m.
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darmit man ... auf die welsche kremer, spielleut und slotfeger achtung gebe, das man kainen unbekant passiren lasse1550 Druffel-Brandi III 362
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burgermeistere sollen ... alle jahr viermahl ... mit zuziehung eines maurers, zimmermanns und schlotfegers die schlot und camin in dieser statt zu visitiren ... schuldig seyn1705 Erlangen/Wüst,Policey II 313
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daß die hochstifftische schlothfegere ... die herrschaftliche landschloͤthe ... ohnentgeldlich zu fegen gehalten seyn sollen1732 Schneidt,Thes. II 2233