Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schlägerei
Schlägerei, f. Rauferei, Prügelei, tätliche Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehr Personen; als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oft streng geahndet; meton.: durch eine Schlägerei hervorgerufene, gerichtliche oder außergerichtliche Streitsache, auch: Straftatbestand der Schlägerei; braune, blaue Schlägerei unblutige Prügelei; Schlägerei mit gebesserter Hand bewaffnete Schlägerei vgl. Balghandel, Handgriff (I), Haue (III), Holzerei (II), Prügel (II 2), Rauferei, Rumor, Schlachthandel (I), Schlag (I 1), Schlägereihandel, Schlaghandel [wan] kyff, vfflauff, schlegerei ... vn…