Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schinderkarre
Schinderkarre, f., Schinderkarren, m.
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2 zauberinnen [wurden] ... todt auf einer racker oder schinderkare, indem der stöckerknecht sie verreckt inß gefangnüß angetroffen ..., hinaußgeführet u. beyde verbrand1603 NdZVk. 16 (1938) 41
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[schinder] sind öffters so kühne, daß sie ihren schindernkarn vor die thüre des, der sie turbiret und sich in ihre hanthierung gemischet, führen1715 ZDKulturg.² 4 (1875) 57
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wurde er [in Ungnade gefallener Generalfeldmarschall] auf einem schinder-karren in das lager gefuͤhret1720 Lünig,TheatrCerem. II 1270 Faksimile
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bey der oͤffentlichen [ehrloßmachung] kommen noch beschimpfende ceremonien dazu ... 6) wenn einem [Soldaten] der degen vom scharfrichter zerbrochen und vor die fuͤsse geworfen wird. 7) auf dem schinderkarn herum gefuͤhret wird1771 Zincke,KriegsRGel. 61 Faksimile