Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schinderkarre
Schinderkarre, f., Schinderkarren, m. Karren, mit dem der Schinder (I) Straftäter zur Richtstatt und Selbstmörder, auch die Kadaver von Tieren transportiert; auch bei entehrenden Strafen benutzt bdv.: Rackerkarre, Schinderkarch, Schinderwagen 2 zauberinnen [wurden] ... todt auf einer racker oder schinderkare, indem der stöckerknecht sie verreckt inß gefangnüß angetroffen ..., hinaußgeführet u. beyde verbrand 1603 NdZVk. 16 (1938) 41 [schinder] sind öffters so kühne, daß sie ihren schindernkarn vor die thüre des, der sie turbiret und sich in ihre hanthierung gemischet, führen 1715 ZDKulturg.² 4…