Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schindergesindel
Schindergesindel, n.
Gruppe von Personen, die als Schinder (I) oder Schinderknecht tätig waren/sind; sie stehen unter dem Generalverdacht der Gewohnheitskriminalität
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so lasse ihme ein ieder ... angelegen sein, ... keine landfahrer, zügeiner, s.v. schünter und henkers gsündl ... zu beherbergen1688 OÖsterr./ÖW. XII 91