Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
schillingsgut n.
schillingsgut , n. gut, dessen nutzbares eigenthum gegen einen gewissen zins, der schilling heiszt, übertragen wird. Adelung. nach Frisch 2, 182 c wird, wenn der pächter eines solchen guts den zins nicht richtig bezahlt, durch den amtsbedienten ein schilling an den kesselhaken oder den feuerherd geheftet, worauf der pächter das gut sofort verlassen musz. der gleiche brauch wird bei Scherz 1407 unter anführung mehrerer gewährsmänner erwähnt.