Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Schiedsmann M.
Schiedsmann, M. ›(in mehreren ehemals zu Preußen gehörenden Ländern) die Person vor welcher der für eine Privatklage erforderliche Sühneversuch stattzufinden hat‹, mhd. schidemann, (Pl. schidliute,) M., ›Schiedsmann‹, s. Schied, Mann