Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Schiedsgericht N.
Schiedsgericht, N. ›(ein Dritter oder) mehrere Dritte die außerhalb staatlicher Gerichtsbarkeit über eine Streitigkeit ent- scheiden‹, Dahlmann 1845, s. Schied, Ge- richt, vgl. Weiske 1839ff., Statut der Kauf- mannschaft von Berlin 1820