Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schiedgeld
Schiedgeld, n.
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ein jeder herr, prælat vnd vom adel, der ... heuser, doͤrffer oder feldmarcken ... umb ein jaͤhrlich pact oder schiedtgelt innen hat, sol jaͤrlich geben ...1573 CCMarch. IV 3 Sp. 7 Faksimile
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[Jahresrechnung:] 79 gulden schiedgeld vom amtsschäfer1589/90 RonneburgHdw. 89
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das er ..., seine erben oder getreue gemelt vorwerk K. ... geruhlich innehaben, ... unserm erzstift dakegen jehrlichen einhundert taler ... zum schiedtgelde abtragen und erlegen sollen1596 BrandenbSchSt. II 239