Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schiebenfrau
Schiebenfrau, f.
-
wie denn auch den 15. conversen und schiebenfrauen im closter Dobbertin, und der frauen so im closter Malchow das closter schleust einer jeden 9. scheffel rocken zum jæhrlichen deputat gegeben werden1610 Mecklenburg/Westphalen,Mon. IV 1186 Faksimile