Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Scheuernzehnt
Scheuernzehnt, m.
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zwa farten scheurenzehendens wie von alters zu thun1633 SPantaleonUrb. 477 Anm. Faksimile
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register des scheurenzehndens zu N.1660/64 SPantaleonUrb. 588 Faksimile
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es kann ... hergebracht seyn, daß die auszehndung erst an der einfahrt ins ort, oder in der scheuer und kelter ... geschehen. dergleichen pforten- scheuer- und kelter- ... zehenden kann nicht neu eingeführt werdenBadLR. 1809 Satz 710 cn Faksimile (Abschnittsbeginn)