Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Scheiterung
Scheiterung, f.
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dieweil ... die scheitterung [des Schiffs] sich ... ehe und zuvor sie O. erreichten begaͤbe, so bleibt ihnen derselbige gulden [drangelt]1581 Lori,BairBergr. 332 Faksimile