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Scheinwechsel

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Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch

Scheinwechsel

Scheinwechsel, m. I zu Schein (IX) Tausch zweier nur scheinbar gleichwertiger Objekte, um so berechtigte Dritte zu übervorteilen dergleichen scheinwechsl, so mehrers einem khauff als tausch oder wechsl zu vergleichen 1616/29 OÖLTfl.(Strätz) III 20 § 4 II falscher, fehlerhafter Wechsel; insb.: zur Täuschung des Rechtsverkehrs in der Form eines Wechsels ausgestellte Schuldverschreibung schuld-verschreibungen, welche ... unter dem schein und namen des wechsels ausgestellet werden: ... wenn solche scheinwechsel ... dargethan werden ... [wird] die wechsel-execution darauf nicht erkannt J.R. Wegelin…

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Scheinwechsel

    Deutsches Rechtswörterbuch

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  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Scheinwechsel

    Goethe-Wörterbuch

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit scheinwechsel

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Zerlegung von scheinwechsel 2 Komponenten

schein+wechsel

scheinwechsel setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

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