Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Scheidezeichen
Scheidezeichen, n.
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wa aber die laechen oder scheidtzeichen stehind, wissen sie dieser zeit nyt, vnd wuellen sich mit fleiss so viell moeglich dairnach erkunden1539 Isenburg/GrW. I 836 Faksimile
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dass die scheiden und gräntzen ... von niemand verrücket, noch von jemand gräntz- und mahlstein oder andere scheide-zeichen ohne des nachbarn ... bewilligung verändert oder gesetzet werden1658 Mevius,MecklLREntw. 723 Faksimile