Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Scheidezaun
Scheidezaun, m.
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die scheidezäune, so von einem feldtscheide zum andern gehen, ... soll ein jeder ... fertig halten ... bey brüche erstes mahl 6 d1685 SchleswDorfO. 444
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wen frühlings ... die dingewall zu besichtigung der zeunen ausgeht, soll alsden ein jeden ... die heeg- oder scheidezeune verfertigt haben1714 SchleswDorfO. 49