Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
scheidebrief m.
scheidebrief , m. 1 1) brief, urkunde, durch welche ein ehemann seine frau aus dem ehelichen verhältnis entläszt und einen andern zu heiraten erlaubt, dann auch eine von einer behörde ausgefertigte urkunde, durch welche eine ehescheidung rechtskräftig wird. Campe, scheydbrieff, libellus repudii Frischlin nomencl. (1586) 200 a : wenn jemand ein weib nimpt und ehelicht sie, und sie nicht gnade findet fur seinen augen, umb etwa einer unlust willen, so soll er ein scheidebrieff schreiben, und jr in die hand geben, und aus seinem hause lassen. 5 Mos. 24, 1 ; es ist auch gesagt, wer sich von seinem …