Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Scheibenschießen
Scheibenschießen, n. das Schießen auf eine Scheibe (III); teils als Pflicht, teils in Verboten oder mit best. Auflagen die in stedten moͤgen mit buͤchssen zum schirm und scheiben schissen darinne sich vben vnd zum reisen der buͤchssen brauchen 1577 PreußLO. 1577 Bl. 30r Faksimile [Ordnung der Ritterschule:] zu welcher zeit ... diese ... exercitien [scheiben-schiessen] getrieben werden, darüber soll alle halbe jahr ... eine gedruckte schedula publiciret werden, wornach sich ein jeder richten, und seine zeit eintheilen könne 1688 SchulO.(Vormbaum) II 736 Faksimile obschon einige ... das scheiben…