Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schauherr
Schauherr, m.
-
solle die schauherrn vorordent werden, die kupfer in der wagen zu besichtigen, und, wo imant mit unreynen kupfer ... befunden, der sal ... gestrafft werden1507 MansfeldBergbUB. 578
-
hat ... vnser castner ... mit ... H.v.R. vnnd B.S. als schawherrn vnnd andern heimreittern ... ein entlichen vortrag vnnd ordenung vmmb besichtigung vnnd schawunge desselben ... teichs aufgericht1539 CDBrandenb. I 16 S. 192
-
der schauherr ... in einigen gegenden ein ratsherr oder eine vornehme obrigkeitliche person, welche zur beschauung gewisser waaren und dinge verordnet ist. geringere verpflichtete personen dieser art werden nur schauer, beschauer ... genannt1798 Adelung² III 1386 Faksimile