Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schatzgraben
Schatzgraben, n.
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ist aber der taglöner zu dem schatzgraben bestellt und findet in, so hat er nichts, dann sein taglon1528 ZeigerLRb. 253 Volltext
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haben sie ... durch schaczgraben 16 skotgewicht an silber, zwei silbern leffel, vnd etliche corallen vberkomen1591 ZMarienwerder 53 (1913) 9
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dieweilen aber bey dem vorsetzlichen schatzgraben und suchen gemeiniglich allerley segnereyen gebraucht werden, als ist das schatzgraben insgemein ... in der statt Bern landen verbotten1709 Mutach 42 Faksimile