Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schatullamt
Schatullamt, n. auch Schatullen- Amtsstelle zur Verwaltung von Schatullgeldern vgl. Patrimonialgut nachdem aber e.ch.d. nunmehr ... von allem gute wissenschaft haben, können sie den herrn oberräthen dero scatull-einkommen oder zum wenigsten nur ein theil davon, als etwa die scatulln-äembter wohl untergeben und ihnen ... befehlich ertheilen, wie e.ch.d. dieselben wollen guberniret haben 1644 ProtBrandenbGehR. II 325 Faksimile unser ober-caͤmmerer, obrister stallmeister, general-oeconomie-director und ober-hauptmann aller unserer chatoul-aembter 1700 CCMarch. IV 1 Sp. 863 Faksimile daß er auf un…