Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schandkleid
Schandkleid, n.
-
[wer sich wahrsagen lässt,] soll drey sontag nach einander in angesicht der gantzen pfarrmenig ... in einem schandtklaidt, in der einen handt eine brennende kertzen ... und in der andern handt ein ... täfel haltendt, darauff sein verbrechen ... geschrieben seye, vor der kirchen stehen1611 Panzer,BayrSagen II 287