Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schafwolle
Schafwolle, f.
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daß alle schafwolle, die in unserer marggraveschaft ... verkauft wurdt, ... gewogen und verzollet werden solleBadLO. 1495 § 34
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daß alle crays staͤnd in ihren gebieten ihr ... aufsehen haben sollen, den aufkauff und verfuͤhrung der schaaff-wolle ... zu verhuͤten und abzustellen1616 Moser,StaatsR. 32 S. 148 Faksimile