Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schaftvogtei
Schaftvogtei, f.
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wan ein hausvatter in einer schafftvogtey ein sohn oder dochter bey sich bestatt ... soll derselb sohn oder dochter die andere kindt nach vermögen auch helffen ausbestatten1552 LuxembW. 449 Faksimile
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wanner ein schafftvogtey pfleglos liegt und nit im baw erhalten wurdt, soll derselbig herr macht haben solche vogtey sambt iren zugehörigen gutter einem andern ... zu verleihen, damit dem herrn sein frön und dienst geschehen1552 LuxembW. 449 Faksimile
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[kann der Besitzer eines Schaftguts den Schaft nicht mehr leisten,] soll dan demselben negsten erben ... die schafftvogtey und gutt ... zugelassen werden1552 LuxembW. 450 Faksimile
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der her graff zu Keyll, wie auch der her zu Brandenburgh habe im gemelten dorff etzliche schafftvogteyen, welche nebent schafft froende und dienst zu einer müllen ... gebendt1604 LuxembW.(Majerus) I 570
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folgen die erbrenthen von den schafft vogtheien1637 LuxembW.(Majerus) II 180