Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schaftvogtei
Schaftvogtei, f. wie Schaftgut (I) wan ein hausvatter in einer schafftvogtey ein sohn oder dochter bey sich bestatt ... soll derselb sohn oder dochter die andere kindt nach vermögen auch helffen ausbestatten 1552 LuxembW. 449 Faksimile wanner ein schafftvogtey pfleglos liegt und nit im baw erhalten wurdt, soll derselbig herr macht haben solche vogtey sambt iren zugehörigen gutter einem andern ... zu verleihen, damit dem herrn sein frön und dienst geschehen 1552 LuxembW. 449 Faksimile [kann der Besitzer eines Schaftguts den Schaft nicht mehr leisten,] soll dan demselben negsten erben ... die sc…