Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schaftkorn
Schaftkorn, n.
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[Zinstermine:] das summeren euen zu sent mertinsmysse, dye hoynre zu fassnacht, das schaffkorn zu sent paulyns dage1409 Untermosel/GrW. II 313 Faksimile
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[Übschr.:] intfancke an schaiff korn in allen meyerienn1539/40 PublLux. 62 (1928) 122
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was die gemeinherrn zu M. verlieren an zins. an schaftkorn 3 1/2 malter1553 Blieskastel 62
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10 malter korn, darunter wird auch weizen zu schaft geliebert ... aber soll doch vor schaftfrucht oder korn verstanden werden1553 Blieskastel 64
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ueber vorgemelten abgang hat der meyer noch an schaftkorn und weizen zu meines gnädigst. herrn antheil zu herbst gesäet und abgerechnet, die für schaftgefäll ingeschrieben und gerechnet hörend 2 malter 6 faß1553 Blieskastel 64